Honorar

Eine Beratungsstunde umfasst 60 Minuten. Die Honorarabrechnung erfolgt nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH).

Übernahme der Behandlungskosten durch Krankenkassen

Die privaten Krankenkassen übernehmen das Honorar für eine psychotherapeutische Behandlung durch Heilpraktiker in der Regel voll oder zumindest teilweise. Ebenso können auch einzelne Zusatzversicherungen einiger gesetzlicher Krankenkassen oder Zusatzversicherungen bei Privatkassen die Kosten übernehmen, sofern Heilpraktikerleistungen mitversichert sind.

Bitte wenden Sie sich an Ihre Krankenversicherung, wenn Sie Fragen dazu haben.

Behandlung und Honorarrechnung

Unabhängig von der Kostenerstattung durch die Krankenkasse ist das vereinbarte Honorar zwischen Klient und Heilpraktiker verbindlich. Bitte beachten Sie die unterschiedliche Regelung für die Umsatzsteuer:

  • Honorare für Leistungen als Heilpraktiker sind von der Umsatzsteuer befreit (§4 Nr. 14 Buchstabe a UStG).
  • Honorare für Coaching-Leistungen unterliegen der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19%.